Wir bieten unseren Patienten als Podologie in Hannover alle Einrichtungen und Leistungen, die sie von einer modernen Podologiepraxis erwarten dürfen: mehrere Behandlungsräume, dazu die zusätzlichen Leistungen im kosmetischen Bereich.
Unsere Praxis hat eine Kassenzulassung gem. § 124 SGB V. Falls Ihr Arzt Ihnen also eine Verordnung für eine podologische Behandlung gegeben hat, können wir die Leistung für Sie mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Wie das genau geht, erfahren Sie hier auf unserer Homepage, oder bei uns persönlich.